Jahresabschluss
Ob Bilanz oder Einnahmen-Überschussrechnung: Am Ende eines Geschäftsjahres gibt Ihnen der Jahresabschluss Auskunft über Ihre wirtschaftliche Situation und die finanzielle Lage Ihres Betriebs. An diesen Zahlen haben neben Ihnen auch Banken, das Finanzamt und Kapitalgeber ein berechtigtes Interesse.
Daher gilt es, bei der Erstellung eines Jahresabschlusses besonderes Fingerspitzengefühl walten zu lassen. Jahresabschlüsse unterliegen sowohl steuer- als auch handelsrechtlichen Vorschriften, die aufgrund der steuerverschärfenden Gesetzgebung immer mehr voneinander abweichen. Neben einer Steuerbilanz muss daher in vielen Fällen auch eine Handelsbilanz erstellt werden.